Kosten und Versicherungsabrechnung

Da unsere Therapien unterschiedlich viel Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen, werden die Preise individuell gestaltet. Bitte richten Sie genaue Preisanfragen direkt an die verantwortlichen Therapeuten.

Überweisung Ihres Arztes

  • Ausstellung eines Überweisungsscheines Ihres Arztes.
  • Überweisungsschein muss vor Eintritt der Therapie bei der zuständigen Krankenkasse bestätigt werden. Wir beraten Sie gerne.
  • Für Komplementäre Behandlungen wie z.B. Shiatsu – teilweise Rückerstattung durch ihre ambulante Zusatzversicherung

Verrechnung und Rückerstattung

  • Nach Bezahlung der Rechnung können Sie diese bei Ihrer Sozialversicherung zur teilweisen Rückerstattung einreichen.
  • Die restlichen Kosten des Selbstbehalts können an die ambulante Unfall- oder Zusatzversicherung zur Übernahme weitergleitet werden. In den meisten Fällen ist die Rückerstattung gewährleistet
  • Bei komplementären Behandlungen (Shiatsu, Moxa, Schröpfen, Klangmassage etc.) erhalten Sie nach Einzahlung der Rechnung eine teilweise Rückerstattung durch ihre ambulante Zusatzversicherung.

SVA-Gesundheitshunderter für Shiatsu, Physiotherapie, Heilmassage, Trainingsberatung

  • Selbständige UnternehmerInnen haben die Möglichkeit, in Kombination mit einer Gesundenuntersuchung, 1x jährlich bei der SVA einen Zuschuß von über € 100,- in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Gesundheitsmassnahme muss dabei mind. € 150,- betragen

Terminvereinbarung

Telefonisch unter: 0512 344266, oder bei der Therapeutin oder dem Therapeuten Ihrer Wahl!
Außerhalb der Telefonzeiten sprechen Sie bitte aufs Band oder schicken Sie eine SMS. Wir rufen Sie zeitnah zurück.